VERKAUFS- UND LIEFERUNGSBEDINGUNGEN


1. VERTRÄGE

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn er von unserer Zentrale in Sparrieshoop bei Elmshorn schriftlich bestätigt wurde oder wenn die Ware ausgeliefert worden ist.
Unsere Verkäufe erfolgen ausschließlich zu unseren Bedingungen und zwar auch dann, wenn in der Bestellung oder sonstigen Schreiben des Käufers eigene Einkaufsbedingungen enthalten sind. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Beratungen und Empfehlungen werden von uns aufgrund der uns bekannten wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie der Ergebnisse praktischer Versuche erteilt. Eine Gewährleistung ist jedoch ausgeschlossen.

2. LIEFERTERMINE

Liefertermine werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Ist Lieferung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes vereinbart, so hat die Abnahme in etwa gleichen Monatsraten zu erfolgen, falls nichts anderes vereinbart wird. Erfolgt der Abruf durch den Käufer nicht innerhalb der vereinbarten Frist, sind wir berechtigt, ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und den gewährten Kontraktrabatt zurückzubelasten.
Wird unsere Lieferungsmöglichkeit durch von uns nicht zu vertretende Ereignisse wie Maschinenschäden, Rohstoffmangel, nicht ordnungsgemäße Rohstoffversorgung und Kontrakterfüllung durch unsere Vorlieferanten, sonstige Betriebs- oder Transportstörungen, höhere Gewalt oder Streik behindert, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Jegliche Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

3. LIEFERUNG

Die Lieferung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab Herstellungsbetrieb bzw. Auslieferungslager. Zur Lieferung von Teilmengen sind wir berechtigt; sie werden Wie selbständige Geschäfte abgewickelt. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, erfolgt die Lieferung in handelsüblicher Güte, Reinheit und Qualität.
Der Versand erfolgt auf Risiko des Käufers, und zwar auch bei frachtfreier Lieferung und/oder Verwendung unserer Transportmittel ohne gesonderte Transportversicherung. Wird die Lieferung durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich oder in irgendeiner Weise erschwert, so sind wir berechtigt,
a) entweder vom Vertrag zurückzutreten oder
b) evtl. Mehrkosten, z.B. für die Ersatzbeschaffung von Rohstoffen, zu berechnen und/oder
c) von der Zusammensetzung und den garantierten Werten abzuweichen, soweit es die Behinderung erforderlich macht und es dem Kunden zumutbar ist.
Bei Annahmeverzug des Kunden dürfen wir die Ware auf seine Kosten einlagern, weitere Belieferungen ablehnen und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Soweit wir den Transport selbst übernehmen oder einen Transportauftrag erteilen, geschieht dies im Auftrag und für Rechnung des Kunden. Soweit der Versand aufgrund Verschulden des Kunden verzögert oder erschwert wird, hat er etwaige Mehrkosten zu ersetzen.

4. PREISE

Die Preise gelten ab Werk. Die Berechnung der Ware erfolgt, sofern nichts anderes Vereinbart wurde, zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen. Wir behalten uns eine Änderung der vereinbarten Preise vor, wenn bis zur Lieferung eine Änderung von Rohstoffen, Löhnen usw. eintritt. Preiserhöhungen, die als Folge staatlicher Maßnahmen bzw. staatlicher, verbindlicher Regelungen erforderlich werden, gehen zu Lasten des Käufers. Erklärt sich der Käufer mit erhöhten Preisen nicht einverstanden, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für Beschaffenheit und Gewicht der Ware sind Zeitpunkt und Ort der Verladung maßgebend.

5. RECHNUNGSLEGUNG UND ZAHLUNG

Wir sind berechtigt, elektronische Rechnungen im Sinne § 14 Abs. 1 Satz 7 UStG bzw. der jeweils gültigen Fassung des UStG auszustellen. Der Kunde erteilt hierzu seine Zustimmung.
Zahlungsverzug tritt aufgrund gesetzlicher Regelung auch dann mit gesetzlicher Frist ein, wenn zuvor keine schriftliche Mahnung zugegangen ist.

6. FUTTERMITTEL - VORMISCHUNGEN - HALBFABRIKATE

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen dürfen Vormischungen und Halbfabrikate nur an amtlich anerkannte Mischfutterhersteller abgegeben werden. Bei Verstoß gegen diese Vorschriften ist jegliche Haftung unsererseits ausgeschlossen. Ersatzansprüche gegen den Kunden behalten wir uns vor.
Ohne anderslautende produktbezogene schriftliche Zusicherung gelten gelieferte Waren als nicht zur Herstellung von GVO-freien Lebensmitteln geeignet.

7. MÄNGEL

Falsch- und Fehllieferungen sind nur dann als Mangel zu berücksichtigen, wenn die Mangelhaftigkeit der Lieferung sofort nach Empfang der Waren schriftlich geltend gemacht wird.
Sonstige begründete Beanstandungen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie binnen 8 Tagen nach Empfang, bei nicht offensichtlichen Mängeln unmittelbar nach Kenntnis, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach erfolgter Lieferung in schriftlicher Form gegenüber der Zentrale in Klein-Offenseth Sparrieshoop bei Elmshorn geltend gemacht worden sind.
Nach Ablauf der auf den Verpackungen angegebenen Haltbarkeitsfristen ist eine Garantie für die gelieferten Futtermittel, auch was ihre Eignung und Tauglichkeit betrifft, erloschen.
Ebenso sind alle Ansprüche ausgeschlossen, wenn die Ware vermischt oder sonst wie weiter verarbeitet, behandelt oder neu verpackt worden sind.
Gegen die Rückgabe zu Recht beanstandeter Liefermengen steht dem Besteller das Recht auf Umtausch der Ware gegen solche gleicher Art und gleichem Wert zu. Bei erneutem Fehlschlag dieser Nachbesserung besteht die Möglichkeit, den Kaufvertrag rückgängig zu machen oder den Kaufpreis zu mindern. Vertragliche Schadensersatzansprüche, die über diesen Rahmen hinausgehen, sind im übrigen ausgeschlossen.
Das Unternehmen deklariert den Inhalt von Produkten, soweit sie deklarationspflichtig sind, nach seinen Kenntnissen und den gesetzlichen Vorschriften. Deklarationen der Produkte sind keine Garantieerklärungen für irgendeine besondere Eigenschaft eines Produktes. Eine fehlerhafte oder unvollständige Deklaration stellt keinen Sachmangel eines Produktes dar.
Bestimmte lnhaltsstoffe weisen in Untersuchungen nach marktüblicher Laboranalytik erhebliche Schwankungsbreiten auf, die sich auf die Wiederfindungsraten auswirken. Mängelrügen, die sich auf solche Sachverhalte stützen, werden nur dann anerkannt, wenn nicht nur ein analytisches Ergebnis, sondern auch das Mischprotokoll der Herstellung des Produktes im Unternehmen unzutreffende einschlägige Wertigkeiten nachweist. Soweit in Mischungen für bestimmte unerwünschte Stoffe in Untersuchungen sogenannte Null-Toleranzen bezeichnet sind, bezieht sich dieser Toleranzwert stets auf den Rahmen des technisch und wissenschaftlich Möglichen. Veränderungen der Produkte hinsichtlich Geschmack, Farbe oder Geruch gelten nur dann als Mängel, wenn diese spezifischen Eigenschaften der Lieferung schriftlich zugesichert worden sind. Im Übrigen stellt es keinen Mangel dar, wenn die gelieferten Waren zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. ihrer Auslieferung gesetzlichen oder handelsüblichen Ansprüchen in Bezug auf eingesetzte Stoffe, Herstellungsgenauigkeit oder Anteilen an unerwünschten Stoffen entsprechen, es sei denn, eine besondere Garantie ist zuvor schriftlich vereinbart.
Ansprüche aufgrund von Mängeln gegenüber der Verkäuferin stehen nur dem Käufer zu und können nicht abgetreten werden.

8. EIGENTUMSVORBEHALT

Wir behalten uns das Eigentum an der von uns verkauften Ware vor, bis die uns aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen bezahlt sind.
Ist unser Kunde ein Kaufmann und bezieht er die Ware im Rahmen des Betriebes seines Handelsgewerbes, so dient der Eigentumsvorbehalt der Sicherung aller Forderungen, die uns gegen den Kunden aus den Geschäftsbeziehungen mit ihm zustehen.
Unser Kunde darf die unter unserem Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nicht verpfänden oder sicherungsübereignen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Herausgabe der unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu verlangen. Diese Rücknahme der Vorbehaltsware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir teilen dies dem Kunden schriftlich mit.
Unser Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Die Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware tritt er bereits jetzt mit allen Nebenrechten an uns ab. Trotz der Abtretung ist unser Kunde berechtigt, die Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung des Kunden berührt unsere Einziehungsbefugnis nicht. Wir werden die Forderungen jedoch so lange nicht einziehen, solange unser Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
Wenn wir die Einziehungsermächtigung widerrufen, ist unser Kunde verpflichtet, uns alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen zu übergeben. Ist unser Kunde Kaufmann und hat
er die Vorbehaltsware von uns im Rahmen seines Betriebes im Handelsgewerbe bezogen, so sind wir und unsere Bevollmächtigten gegebenenfalls auch berechtigt, die Geschäftsräume unseres Kunden zu betreten, seine Unterlagen zur Feststellung der an uns abgetretenen Forderungen einzusehen und die zur Geltendmachung der an uns abgetretenen Forderung notwendigen Unterlagen seinen Geschäftspapieren zu entnehmen bzw. Kopien davon zu fertigen. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterverkauft oder zusammen mit Leistungen in Rechnung gestellt, so gilt die Forderung unseres Kunden gegen seinen Abnehmer nur in Höhe des Einzelbetrages bzw. der Einzelbeträge einschließlich Mehrwertsteuer als an uns abgetreten, den bzw. die der Kunde seinem Abnehmer für unsere Vorbehaltsware in Rechnung gestellt hat.
Unterscheidet unser Kunde bei der Rechnungsstellung an seinen Abnehmer nicht zwischen unserer Vorbehaltsware, anderen Waren und/oder im Zusammenhang der miterbrachten Leistungen, berechnet er seinem Abnehmer also nur einen Gesamtpreis, so gilt die gesamte Forderung gegen seinen Abnehmer als an uns abgetreten.
Soweit gelieferte Waren verarbeitet oder vermischt werden, setzt sich der Eigentumsvorbehalt im Verhältnis des Warenwertes zum Wert des Endproduktes an diesem fort.
Unser Kunde tritt bereits jetzt alle Ersatzansprüche an uns ab, die er bei einem eventuellen Untergang, Verlust oder Beschädigung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwirbt. Die Ersatzansprüche dienen unserer Sicherung. Für sie gelten die Vorschriften dieses Abschnittes entsprechend.
Übersteigt der Wert aller für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen gegen unseren Kunden um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen unseres Kunden insoweit auf Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

9. WIDERRUFSRECHTE

Dem Besteller kann bei einzelnen speziellen Kaufvertragstypen, zum Beispiel bei Käufen über das Internet, ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Wurde das Widerrufsrecht wirksam ausgeübt, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und erlangte Nutzungen herauszugeben. Kann die Kaufsache durch Paket versendet werden, ist der Kunde zur Rücksendung verpflichtet. Die Kosten der Rücksendung sind vom Kunden zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht worden ist. Andernfalls ist die Rücksendung für Verbraucher kostenfrei. Nichtpaketfähige Waren werden beim Kunden abgeholt. Kann der Kunde die empfangene Sache nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewähren, ist er verpflichtet, Wertersatz zu leisten. Wertersatz ist auch für solche Verschlechterungen zu leisten, die durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstanden sind. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Der Kunde kann eine Verschlechterung vermeiden, indem er die Kaufsache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alle Handlungen unterlässt, die deren Wert mindern könnten.

10. VERPACKUNGSENTSORGUNG

Für alle Verpackungen und deren Entsorgung gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, die gesetzlichen Bestimmungen. Eine vollständige oder teilweise Rücknahmepflicht besteht keinesfalls für Altverpackungen, die nach Anlieferung anderweitig benutzt wurden oder zusammen mit nicht von uns stammenden Verpackungen zurückgegeben werden. Soweit eine Entsorgung nach den gesetzlichen Bestimmungen mit einer Gebühr belegt werden kann, wird mit der Rückgabe eine Gebühr fällig, die mangels gesonderter Vereinbarung zumindest in Höhe der anfallenden Deponiegebühr entsteht.

11. DATENSCHUTZ

Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

12. RECHT

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Erfüllungsort ist Sparrieshoop bei Elmshorn.
Gerichtstand, auch für das Mahnverfahren, ist Elmshorn oder Hamburg nach unserer Wahl, sofern nicht gesetzlich ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist

SALVANA TIERNAHRUNG GmbH, Stand Juni 2016